Wann sie gebraucht wird
Am häufigsten in drei Lagen. Erstens, wenn unklar ist, wer den Unfall verursacht hat: Dann entscheidet später oft die Anstoßhöhe darüber, welche Schilderung stimmt, und die lässt sich nur am unveränderten Fahrzeug messen.
Zweitens, wenn du in Eigenregie reparierst oder in einer freien Werkstatt reparieren lässt. Ohne eine dokumentierte Reparaturbestätigung fehlt der Nachweis, dass fachgerecht gearbeitet wurde, und der ist im 130-Prozent-Bereich Voraussetzung für die volle Erstattung.
Drittens bei Vorschäden. Ist an derselben Stelle schon einmal etwas passiert, wird die Gegenseite genau dort ansetzen. Eine saubere Abgrenzung zwischen altem und neuem Schaden ist dann die einzige Möglichkeit, den aktuellen Anspruch zu halten.
Was dabei aufgenommen wird
Der Umfang richtet sich danach, was später strittig werden kann. Bei offener Schuldfrage liegt der Schwerpunkt auf Anstoßrichtung und Anstoßhöhe, bei einer Eigenreparatur auf dem Zustand vor und nach der Arbeit.
- Anstoßhöhe und Anstoßrichtung
- Gemessen und mit angelegtem Maßstab abgelichtet. Daraus lässt sich rekonstruieren, welches Fahrzeug in Bewegung war und aus welchem Winkel der Stoß kam.
- Spurenlage
- Fremdlack, Schleifspuren und Verformungsrichtung. Diese Spuren sind nach der ersten Wäsche weg und danach nicht wiederherstellbar.
- Vorschadenabgrenzung
- Was war vorher da, was ist neu. Ohne diese Trennung kürzt die Gegenseite pauschal, und die Beweislast liegt dann bei dir.
- Zustand nach der Reparatur
- Reparaturbestätigung mit Aufnahmen der ausgeführten Arbeiten. Grundlage für den Nutzungsausfall und für die Erstattung im 130-Prozent-Bereich.
Der teuerste Fehler
Das Fahrzeug vor der Aufnahme waschen zu lassen. Es ist der naheliegendste Reflex, und er vernichtet regelmäßig genau die Spuren, an denen die Haftungsfrage hängt. Fremdlack auf der Stoßfängerschale ist ein Beweismittel, kein Schmutz.
Genauso teuer ist es, den Wagen vorher richten zu lassen. Danach lässt sich weder die Anstoßhöhe messen noch der Umfang belegen, und was nicht belegt ist, wird nicht ersetzt.
Im Zweifel lieber einmal zu früh anrufen als einmal zu spät, denn rückgängig machen lässt sich hier nichts. Das Gespräch dauert ein paar Minuten und kostet nichts, und in der Mehrzahl der Fälle lautet die Antwort: erst aufnehmen, dann alles Weitere.
Wer das bezahlt
Steht die Haftung der Gegenseite fest, gehören die Kosten zum Schaden und werden von deren Haftpflicht getragen, genau wie beim Schadengutachten. Ist die Schuldfrage offen, hängt die Erstattung am Ausgang der Sache.
Bei einer geteilten Haftung wird anteilig ersetzt. Auch dann rechnet sich die Aufnahme in aller Regel: Ohne sie steht Aussage gegen Aussage, und dann fällt die Quote erfahrungsgemäß schlechter aus als mit einem technischen Befund auf dem Tisch.
Vor der Wäsche
Fremdlack und Schleifspuren sind danach unwiederbringlich weg
Anstoßhöhe
Entscheidet bei offener Schuldfrage häufig die ganze Sache
6 Monate
Weiternutzung, die im 130-Prozent-Bereich nachgewiesen werden muss
Häufige Fragen
Lohnt sich das auch bei einem kleinen Schaden?
Wenn die Schuldfrage offen ist, ja. Der Streitwert hängt nicht am Blech, sondern daran, ob am Ende jemand voll, halb oder gar nicht zahlt. Diese Frage entscheidet sich an Spuren, die es nur einmal gibt.
Ich habe schon repariert. Ist es zu spät?
Für die Anstoßspuren ja. Rechnungen, Fotos vom Zustand vorher und die Angaben der Werkstatt lassen sich aber noch auswerten, und daraus wird ein Befund, der besser ist als gar keiner. Ruf an, dann sortieren wir, was noch trägt.
Reicht nicht das Foto der Polizei?
Selten. Die Aufnahmen dokumentieren die Endlage, nicht den Schadenumfang am Fahrzeug. Maßstab, Anstoßhöhe, geordnete Ansichten und die technische Bewertung fehlen dort.