Die Rechnung an einem echten Fall
Ein Kompaktwagen von 2011 mit 119.010 Kilometern, Heckschaden. Die Instandsetzung hätte 5.360,39 € gekostet, das Fahrzeug war 3.950 € wert. Das sind 136 % Wiederherstellungsaufwand, also deutlich über der Grenze. Der Restwert lag bei 1.050 €, ausgezahlt wurden 2.900 €.
Dazu kam der Nutzungsausfall: 35 € am Tag über eine Wiederbeschaffungsdauer von 12 bis 14 Kalendertagen, also 420 bis 490 €. Wer das nicht mitfordert, verschenkt bei einem Totalschaden regelmäßig einen dreistelligen Betrag.
Zum Vergleich der Gegenfall: Ein Golf von 2011 mit 250.333 Kilometern kam auf 65 % Aufwand und war damit klar reparabel, obwohl er älter und weiter gefahren war. Die Grenze hängt nicht am Alter, sondern am Verhältnis von Reparatur zu Marktwert.
Warum der Restwert die Stellschraube ist
Restwert heißt: der Preis, den jemand für das Fahrzeug so, wie es nach dem Unfall dasteht, noch zahlt. Er wird von der Auszahlung abgezogen, also senkt jeder Euro mehr deine Entschädigung um genau diesen Euro.
Deshalb tauchen nach einem Totalschaden oft überraschend hohe Gebote auf, eingeholt über bundesweite Restwertbörsen. Der Aufkäufer sitzt dann irgendwo zwischen Flensburg und Passau, und ob das Fahrzeug dorthin überhaupt transportiert werden kann, spielt in der Rechnung keine Rolle mehr.
Wir ermitteln den Restwert im regionalen Markt, also bei Betrieben, die dein Fahrzeug tatsächlich abholen können. Das ist der Wert, den du realisieren kannst, und nur der zählt. Ein überregionales Gebot, das du nicht annehmen kannst, ist keine Grundlage für einen Abzug.
Die 130-Prozent-Regel
Liegt die Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, darfst du trotzdem reparieren lassen und die vollen Kosten ersetzt verlangen. Zwei Bedingungen: fachgerecht und vollständig nach Gutachten, und das Fahrzeug muss danach noch mindestens sechs Monate weitergefahren werden.
- Bis 100 %
- Normale Reparatur, abgerechnet nach Gutachten oder nach Werkstattrechnung.
- Bis 130 %
- Reparatur möglich, wenn vollständig nach Gutachten repariert und sechs Monate weitergenutzt wird. Ohne beides bleibt es bei der Totalschadenabrechnung.
- Über 130 %
- Abrechnung über Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Fall auf dieser Seite lag mit 136 % knapp darüber.
- Achtung bei Teilreparatur
- Wer im 130-Prozent-Bereich nur teilweise instand setzt, verliert den Anspruch auf die vollen Reparaturkosten und bekommt am Ende die Totalschadenabrechnung.
Was du nicht tun solltest
Verkaufe das Fahrzeug nicht, bevor der Restwert ermittelt und die Gegenseite informiert ist. Ein Verkauf unter Wert geht zu deinen Lasten, und ein Verkauf, bevor die Versicherung ein eigenes Gebot vorlegen konnte, führt regelmäßig zu Kürzungen.
Nimm auch nicht das erste Gebot an, das dir am Telefon genannt wird. Es kostet einen Tag, das gegenzuprüfen, und in unseren Akten liegen zwischen erstem Angebot und regionaler Ermittlung regelmäßig mehrere hundert Euro.
2.900 €
3.950 € Fahrzeugwert abzüglich 1.050 € Restwert, aus einer echten Akte
136 %
Wiederherstellungsaufwand in diesem Fall, damit über der 130-Prozent-Grenze
420 bis 490 €
Nutzungsausfall obendrauf, 35 € über 12 bis 14 Kalendertage
Häufige Fragen
Muss ich das Angebot der Restwertbörse annehmen?
Nein. Maßgeblich ist allein, was sich auf dem Markt erzielen lässt, der dir offensteht. Ein Gebot von der anderen Seite der Republik, das mit Transportkosten und Abholrisiko verbunden ist, musst du nicht gegen dich gelten lassen.
Bekomme ich beim Totalschaden die Umsatzsteuer?
Nur, wenn sie tatsächlich anfällt, also wenn du ein Ersatzfahrzeug regelbesteuert kaufst und die Steuer in der Rechnung ausgewiesen ist. Bei einem Kauf von privat oder differenzbesteuert bleibt es beim Nettobetrag.
Wie lange darf die Wiederbeschaffung dauern?
Das Gutachten weist eine Dauer aus, im Fall auf dieser Seite waren es 12 bis 14 Kalendertage. Diese Zeit ist die Grundlage für den Nutzungsausfall. Findest du schneller etwas, verkürzt sich der Zeitraum entsprechend.